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Menschen in der SPÖ

So wählen Sie richtig!


16. Februar 2010

Mein Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl am 14. März 2010

Persönliche Stimmabgabe:

Ich kann meine Stimme am Wahltag in meinem Wahlsprengel abgeben. Wahllokal und Wahlzeit werden mir von meiner Gemeinde mitgeteilt. Informationen über Wahllokal und Wahlzeit kann ich jederzeit bei meiner Gemeinde erfragen.

 

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit an der Gemeinderatswahl teilzunehmen wenn Sie am Wahltag verhindert sind.

 

Ich bin am Wahltag verhindert (und benötige daher eine Wahlkarte):

 

Schritt 1:

Sie müssen bis spätestens 10. März schriftlich, oder bis spätestens 12. März mündlich eine Wahlkarte am Gemeindeamt beantragen.

Die früheste Ausfolgung von Wahlkarten kann erst nach Fertigstellung und Kundmachung der Wahlvorschläge erfolgen. Dies sollte ca. drei Wochen vor dem Wahltermin möglich sein. Die Wahlkarten können auch von der Gemeinde ins Ausland verschickt werden.

 

Schritt 2:

Sofort nach Erhalt der Wahlkarte können Sie ihre Stimme im Wege der Briefwahl vom Inland oder vom Ausland aus abgeben. Wichtig ist dabei genau nach den Anweisungen auf dem Wahlkartenkuvert vorzugehen damit eine geheime Wahl gewährleistet ist.

  • Legen Sie den Stimmzettel in das blaue Wahlkuvert und verschließen Sie dieses.
  • Geben Sie das blaue Wahlkuvert in das Wahlkartenkuvert und kleben Sie diese zu.
  • Geben Sie die eidesstattliche Erklärung ab, in dem Sie in die abgedruckte Rubrik Ihre eigenhändige Unterschrift eintragen.
  • Legen Sie das verschlossene Wahlkartekuvert in das Überkuvert.
  • Übermitteln Sie das Überkuvert so bald wie möglich persönlich, durch Boten / Botin oder per Post an die Gemeindewahlbehörde.
  • Die Sendung muss bei der Gemeindewahlbehörde spätestens am Wahltag, 6.30 Uhr, einlangen.

Sie können aber auch die Wahlkarte am Wahltag verwenden:

  • Für die persönliche Stimmabgabe am Wahltag müssen Sie Ihre Wahlkarte in das Wahllokal mitnehmen. Hier können Sie entweder die Wahlkarte abgeben und bekommen dafür einen Stimmzettel samt Wahlkuvert oder
  • Sie können auch durch Übermittlung der unterschriebenen Wahlkarte per Boten / Botin an die für Sie zuständige Sprengelwahlbehörde bis zum Schließen des Wahllokals Ihre Stimme abgeben
  • Bei Bettlägerigkeit kann unter Angabe des Besuchsortes durch Abgabe der Wahlkarte auch vor der besonderen (..fliegenden") Wahlbehörde die Stimme

abgegeben werden.

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