16. Februar 2010
Mein Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl am 14. März 2010
Persönliche Stimmabgabe:
Ich kann meine Stimme am Wahltag in meinem Wahlsprengel abgeben. Wahllokal und Wahlzeit werden mir von meiner Gemeinde mitgeteilt. Informationen über Wahllokal und Wahlzeit kann ich jederzeit bei meiner Gemeinde erfragen.
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit an der Gemeinderatswahl teilzunehmen wenn Sie am Wahltag verhindert sind.
Ich bin am Wahltag verhindert (und benötige daher eine Wahlkarte):
Schritt 1:
Sie müssen bis spätestens 10. März schriftlich, oder bis spätestens 12. März mündlich eine Wahlkarte am Gemeindeamt beantragen.
Die früheste Ausfolgung von Wahlkarten kann erst nach Fertigstellung und Kundmachung der Wahlvorschläge erfolgen. Dies sollte ca. drei Wochen vor dem Wahltermin möglich sein. Die Wahlkarten können auch von der Gemeinde ins Ausland verschickt werden.
Schritt 2:
Sofort nach Erhalt der Wahlkarte können Sie ihre Stimme im Wege der Briefwahl vom Inland oder vom Ausland aus abgeben. Wichtig ist dabei genau nach den Anweisungen auf dem Wahlkartenkuvert vorzugehen damit eine geheime Wahl gewährleistet ist.
Sie können aber auch die Wahlkarte am Wahltag verwenden:
abgegeben werden.